Dienstag, 28. April 2015

Der Wert des Lebens

Obwohl die Krankenkasse noch keine Entscheidung getroffen hat, haben wir innerhalb der Familie bereits längst entschieden.
Die Operationen werden gemacht und dafür sprechen viele Gründe.

Ich bin eine junge Frau, die zurück in das wahre Leben finden will. Ein Leben das nicht den ganzen Tag von Schmerzen oder dem Tragen von Kompressionsstrümpfen geprägt sein soll. Die sich nicht weiter den abwertenden Blicken anderer beugen oder sich für ihr Aussehen rechtfertigen muss. Sich frei bewegen, das tun und lassen zu können, was und wann ich es will, ohne, dass der eigene Körper einen in die Knie zwingt. Nicht mehr auf regelmäßige Arztbesuche und Physiotherapietermine angewiesen zu sein…
Ein freies unbeschwertes Leben – ja, viele die das haben, wissen es wahrlich nicht zu schätzen.

Sicherlich ist der Kostenfaktor der wesentlichste Grund, die Operationen nicht zu machen, denn hier fließt eine Menge Geld und man beginnt wahrlich zu grübeln, was einem dieses freie unbeschwerte Leben wert ist…

Kann man ein Menschenleben überhaupt einen Wert geben? Wie viel wäre es dann?

Wenn man vor so großen Lebensveränderten Schritten steht beginnt man oft erst einmal sich viel intensiver mit sich selbst auseinander zu setzen. Wer macht das in der heutigen schnelllebigen Zeit schon? Wir huschen an Schaufensterscheiben vorbei und prüfen stets ob alles noch richtig sitzt, ob wir den Muckies von Vin Diesels endlich näher kommen...aber so richtig mit uns selbst auseinandersetzen...mh?
In einem Songtext von Revolverheld heißt es passend:

„Gehetzte Gesichter in der drängelnden Masse
Jeder muss überall schnell sein.“

Es fällt uns oft schwer mal inne zu halten und sich an den schönen Dingen des Lebens zu erfreuen und oft begreifen wir erst durch solch schwierige Ereignisse und Schicksalsschläge, was wirklich wichtig ist im Leben.
Wahres Glück ist selten von materiellen Dingen abhängig, sondern viel mehr von den kleinen unscheinbaren Momenten des Alltags – wie der Geruch frisch gemähten Gras oder das Gefühl der absoluten Freiheit, wenn man mit dem Fahrrad einen Berg runter saust oder weil man einfach mal Blumen geschenkt bekommt – einfach so, ohne Grund, weil der andere an einen denkt. Ein Kaffeetrinken mit einer guten Freundin oder das friedliche Schlafen der geliebten Fellnase neben einen; das erwiderte Lächeln eines Fremden...

Was das eigene Leben wert ist, ist nur schwer in Worte oder Zahlen zu fassen – ich weiß jedoch, dass ich mein Leben liebe, auch wenn es oft schwer ist sich stets und überall durchzubeißen. Und sicherlich gibt es auch bei mir Momente des Zweifelns, aber nur dadurch weiß man, dass man Mensch ist. 

                 "Meistens belehrt erst der Verlust uns über den Wert der Dinge"

                                                           Arthur Schopenhauer

Montag, 27. April 2015

Was ist ein Lipödem?

Es gibt ja mittlerweile viele Möglichkeiten sich über das Lipödem zu informieren, doch wer will schon ellenlange Texte lesen, die dann auch noch mit fiesen Fremd- und Fachwörtern gespickt sind?

Stephie alias Myra Snöflinga ist ein junges bildhübsches Model, aber ebenso von einem Lipödem betroffen. Sie hat in einem Video wunderbar das Lipödem erklärt und anschaulich auf den Punkt gebracht.

Das Video ist wirklich klasse und daher will ich nicht lang rum schnacken, sondern präsentiere es euch auch hier:




Wer mehr über Stephie erfahren möchte, kann sich gern auf Ihrer Facebookseite umschauen oder besucht ihren YouTube Channel


Solch Menschen, wie Stephie, braucht es mehr, die mutig das Thema Lipödem in die Welt tragen damit es mehr Aufmerksamkeit erfährt.
Danke Stephie.

Sonntag, 26. April 2015

Nichts ohne meine Anwältin

Nachdem mir klar wurde, dass ich allein den Kampf um die Kostenübernahme nicht gewinnen werde habe ich mir rechtlichen Beistand gesucht.
Auf der Suche nach einem guten Rechtsbeistand habe ich mich an bisherige Betroffene gewandt, bei denen ebenso die Krankenkasse die Frist versäumt hat.

Wichtig war mir, dass ich jemanden finde, der sich bereits mit dieser Materie auskennt, Erfahrung oder gar schon Rechtsstreitigkeiten gewonnen, aber auch Verständnis für die Krankheit hat.

Schluss endlich entschied ich mich für die Rechtsanwaltskanzlei Klett & Strohmeyer mit Sitz in Herne.
Bereits am 17.03.2015 führte ich ein tolles aufschlussreiches Gespräch mit Frau RAin Klett, die in den nächsten Wochen mein rechtlicher Beistand sein wird.
Nachdem ich am 18.03.2015 die komplette Akte an Frau Klett übersandte erhielt ich bereits drei Stunden später die Kopie des eingereichten Widerspruchs mit Antrag auf Akteneinsicht.

Ich war überwältigt, wie schnell engagiert direkt alles in die Wege geleitet wurde und bin zuversichtlich, dass wir es schaffen.

Seit dem läuft das Verfahren – Akteneinsicht, Widerspruchsbegründung…aber es vergeht einfach Zeit. Zeit die für mich aufgrund der immer voranschreitenden Krankheit zu Qual wird.
Gerade jetzt, wenn der Sommer sich nähert, die Beine aufgrund der steigenden Temperaturen immer mehr wieder anschwellen und schmerzen…

Seit Antragsstellung bei der Krankenkasse sind bis jetzt fast 5 Monate vergangen.
Das Spiel auf Zeit zu Lasten der Betroffenen macht mich unglaublich wütend. Daran merkt man, wie wenig man Wert ist oder eher wie viel Wert die Gesundheit des Menschen hat.

Deswegen möchte ich an dieser Stelle mich an all jene wenden, die das „Glück der Fristüberschreitung“ haben. Kämpft um euer Recht auf Leistung und zur Not eben auch mit einem Rechtsbeistand.

Es gibt bereits einige Urteile, die für den Patienten entschieden wurden. Es kann nicht sein, dass das Gesetz eindeutige Regelungen trifft und die Krankenkassen trotz eigener Fehler sich dagegen wehrt.
Es darf generell auch nicht geduldet werden, dass wir ungleich behandelt werden.

Mittwoch, 22. April 2015

Der Countdown läuft

…wow heute in 3 Wochen beginnt wohl einer der abenteuerlichsten Reisen für mich. Die Zeit bis jetzt ist wie im Flug vergangen, ja förmlich gerannt.
Ich bin nur noch am Planen und Organisieren – Zugticket kaufen, Hotel buchen, Checkliste abarbeiten, Arzttermine machen, Physiotherapie organisieren, mit der Arbeit alles regeln.
Gerade bei letzterem bin ich meinem Vorgesetzten so unglaublich dankbar so viel Unterstützung zu erfahren, denn das ist, wie in den Selbsthilfegruppen zu lesen, nicht selbstverständlich.

Ich bin sehr dankbar dafür und wünsche mir auch für alle anderen Betroffenen mehr Unterstützung, denn gerade die Angst auch die Arbeit aufgrund der Krankheit zu verlieren ist eines der größten Ängste meiner Meinung nach. Wenn man aber weiß, dass man hier alle Unterstützung erfährt bekommt man eine große Last abgenommen.

Das Bloggen kann durch den ganzen Organisationswahn wirklich schon mal in Vergessenheit geraten, aber eher weil der Tag leider nur 24 Stunden hat und ich einfach nur noch müde bin.
Mein Ziel, 10kg vor der Op abzunehmen habe ich fast geschafft. Ich laufe jeden Tag kilometerweit mit dem besten Personaltrainer den es gibt  - meine geliebte Fellnase Luri.

Egal wie schwer der Weg ist,wie steinig, wie glatt und kurvenreich - mit Dir an meiner Seite weiß ich, dass ich jeden Weg meistern kann.

Gerade jetzt wo der Frühling im vollen Gange ist, alles grünt und blüht, zieht es mich stundenlang mit ihm raus und wir laufen, laufen, laufen. Dabei sind wir nicht selten gute 2 Stunden pro Gassirunde unterwegs. Letztens war ich nach dem Laufen so kaputt, dass ich noch vor 21 Uhr total erschöpft ins Bett gefallen bin.

Vor dem ersten Termin habe ich auch nochmal unglaublich viele Verabredungen mit all meinen Freunden organsiert, um die Zeit nochmal effektiv zu nutzen. Schließlich ist feiern gehen dann nicht mehr so schnell und unproblematisch möglich.

An allen Ecken und Enden in meinem Körper arbeitet es und irgendwie will ich mich Best möglichst auf das was kommen wird vorbereiten.

Tröstend finde ich, in all dem herrschenden Chaos, die Mails die mich immer wieder von fremden Frauen erreichen. So schreibt eine junge Frau folgendes:

„Hallo Anja…Wir kennen uns nicht... trotzdem möchte ich dir danken. Ich habe im Februar von meinem Arzt die Diagnose Lipödem bekommen, mich gegen seinen Rat im Internet auf die Suche nach Informationen gemacht und bin dabei auf deinen Block gestoßen. Seit dem schaue ich nun regelmäßig dort vorbei um mir klar zumachen was ich habe und das ich nicht alleine damit bin. Ganz angekommen ist die Diagnose zwar noch nicht bei mir aber es wird jeden Tag besser. Durch deinen Block hilfst du mir das alles besser zu verstehen und nicht mehr zu verzweifeln.
Dafür nochmal einen Herzlichen Dank.“

Vielen lieben Dank an dieser Stelle für Deine Worte, denn genau darum geht es doch auch bei diesem Blog – Betroffenen das Gefühl geben NICHT allein zu sein. Und so, wie ich mit dem Blog Euch etwas geben kann, gebt ihr mir mit solchen Nachrichten eben so viel Kraft und das Wissen auf dem richtigen Weg zu sein.

Freitag, 3. April 2015

Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse


Das fachärztliche Gutachten habe ich zusammen mit einem Anschreiben bei meiner Krankenkasse persönlich abgegeben.

WICHTIG: 
Lasst euch den Eingang eures Antrages auf alle Fälle bestätigen, sprich das Anschreiben in doppelter Ausfertigung abgeben und auf eines einen Eingangsstempel versehen oder schriftlich bestätigen lassen, denn mit Abgabe der Unterlagen bei der Krankenkasse beginnt eine wesentliche Frist zu laufen.


Kopie des Anschreiben mit Eingangsstempel

Denkbar wäre auch das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

Hauptsache ihr habt irgendetwas in der Hand, wo das Datum des Posteingangs bei der Krankenkasse vermerkt ist. 

Bitte den Antrag auf keinen Fall mittels einfachen Brief versenden, denn da habt ihr keinerlei Nachweis wann der Antrag eingegangen ist.

Auch wenn man jetzt mit der 3 Tages Fiktion § 37 Abs. 2 SGB X argumentieren würde – „Der Verwaltungsakt der im Inland durch gewöhnlichen Brief übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben“, würde man vor Gericht verlieren, denn als Absender hat man die Nachweispflicht, wann der Antrag eingegangen ist.

Des Weiteren heißt es „Geht der Verwaltungsakt erst nach dem fiktiven Zugangszeitpunkt beim Adressaten ein, ist der Verwaltungsakt erst zu dem späteren Zeitpunkt wirksam bekanntgegeben.“

Euer Antrag auf Kostenübernahme stellt natürlich keinen Verwaltungsakt in dem Sinne dar, aber die Regelung findet analog Anwendung, denn die gesetzliche Krankenversicherung wird durch öffentlich-rechtliche Körperschaften, den Krankenkassen durchgeführt.

Und mal ganz ehrlich – die Kassen stellen sich so schon quer die Kosten zu tragen, also wäre auch denkbar, dass das Schreiben „später eingegangen ist“ und somit die Kasse doch „rechtzeitig“ geantwortet hat.


Warum ist die Bestätigung des Posteingangs so wichtig? 
Mit Abgabe des Antrages auf Kostenübernahme beginnt gemäß § 13 Abs. 3a SGB X die Frist, in der die Krankenkasse über den Antrag zu entscheiden hat.
Das Gesetz sagt: 


„(3a) Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden.“ 

Entscheidender Tatbestand: „nach Antragseingang“ -> daher ist es zwingend erforderlich genau zu wissen, wann der Antrag eingegangen ist. Andernfalls wird die Fristberechnung im Folgenden wesentlich schwerer.

Gehen wir von meinem Beispiel aus. Der Antrag auf Kostenübernahme wurde von mir am 08. Dezember persönlich in der Filiale abgegeben und wie oben zu sehen mit einem Posteingangsstempel versehen.

Die Fristberechnung erfolgt nach den §§ 187, 188 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Am 08.12.2014 ist der Antrag bei der Krankenkasse eingegangen. Die Frist beginnt demzufolge am 09.12.2014 um 0:00 Uhr zu laufen. 


Warum? 
Es handelt sich hierbei um eine Ereignisfrist, d.h. die Abgabe des Antrages stellt das Ereignis dar und somit wird der Tag der Abgabe NICHT mitberechnet.
Nun hat die Krankenkasse in der Regel drei Wochen Zeit zu reagieren. Demzufolge würde die Frist am 29.12.2014 um 24:00 Uhr enden.


Das bedeutet im Klartext - reagiert die Krankenkasse nicht bis zum 29.12.2014 24:00 Uhr gilt der Antrag auf Kostenübernahme gemäß § 13 Abs. 3a SGB X als genehmigt - sprich, die Kasse muss zahlen.

Aber Vorsicht! Das Gesetz sieht eventuell eine längere Frist zur Entscheidung vor.

Entscheidend, ob die Krankenkasse eine Frist von fünf Wochen hat, ist die Frage, ob sie eine gutachterliche Stellungnahme vom Medizinischen Dienst (MDK) benötigt.  

„Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung.“ 

In diesem Falle verlängert sich die 3 Wochen Frist auf insgesamt 5 Wochen.

Demzufolge läuft die oben benannte Frist nicht am 29.12.2014 um 24:00 Uhr, sondern am 12.01.2015 um 24:00 Uhr aus.
Das heißt wieder im Klartext, dass die Krankenkasse bis zum 12.01.2015 um 24:00 Uhr hätte reagieren müssen, erfolgt keinerlei Reaktion gilt die Leistung als genehmigt. 
In dieser Zeit ist es sinnvoll auch keine Telefonanrufe entgegen zu nehmen, damit die Frist nicht doch noch gewahrt wird!

Hier ist es aber wichtig, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt werden, sprich die Krankenkasse hat den Leistungsberechtigten darüber zu informieren. 


Und nun? 
Im besten Falle besinnt sich die Krankenkasse auf ihre Grundsätze, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu fördern, zu verbessern und zu heilen.
Die medizinische Notwendigkeit wurde durch einen Facharzt bestätigt und nun müsste eigentlich die Zusage und die damit verbundene Kostenübernahme erfolgen…müsste…

Erfolgt eine Ablehnung innerhalb der Frist bleibt einen nur das Widerspruchs- und später das eventuelle Klageverfahren.
Versäumt die Krankenkasse jedoch diese Fristen und reagiert in der gesetzten Frist NICHT – dann habt ihr vorläufig zumindest einen kleinen Sieg verbucht, denn gemäß § 13 Abs. 3a Satz 4 und 5 SGB X heißt es: 

„Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.“ 

Juhuuu. Trommelwirbel. Party!
Denkste…obwohl gesetzlich klar geregelt ist, dass die Krankenkassen im Falle der Fristversäumnis die Kosten übernehmen müssen, stellen sie sich quer und zahlen nicht


Was bleibt? 
Sich einen guten Anwalt nehmen und seine Rechte einfordern. Zur Not mittels Widerspruchs- und Klageverfahren. 


Muss ich nun warten bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist? 
Im Falle dessen, dass die Krankenkasse die Frist versäumt besagt das Gesetz: 

"Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet"
Das Gesetz vereinfacht uns Betroffenen wirklich das Leben, denn die Kasse muss nicht nur die Leistung erbringen, sondern wird auch verpflichtet die entstandenen Kosten zu übernehmen, wenn man bereits in Vorkasse gegangen ist.
Das heißt, man kann sich bereits operieren lassen und muss nicht abwarten bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist.

Denn sollte es wirklich zu einem Widerspruchs- oder gar zu einem Klageverfahren kommen, können zwischen dem Tag der Einreichung des Antrages auf Leistung und der endgültigen Rechtssprechung nicht nur Monate, sondern auch Jahre liegen.
Und wenn man dies auf die fortschreitende Krankheit bezieht ist das alles andere als förderlich. 

BEACHTE!!!
Einen tatsächlichen Anspruch auf Zahlung hat man aber nur dann, wenn die Frist versäumt ist. Hat die Krankenkasse innerhalb der Frist den Antrag abgelehnt, dann kann man sich nicht darauf berufen, dass die Kasse die bereits entstandenen Kosten zu übernehmen hat, im Gegenteil. Hier muss man leider in den sauren Apfel beißen und warten bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist.



An dieser Stelle möchte ich darauf verweisen, dass diese Gesetzesnorm noch relativ jung und unbekannt ist. Es gilt daher, dieses Wissen zu verbreiten, zu teilen und andere darauf aufmerksam zu machen.
Ich bedanke mich von Herzen bei meinem Lipödem Hilfe Deutschland e.V. die mich darauf aufmerksam gemacht haben und würde mir wünschen das so viele Betroffene wie möglich ebenso sich uns anschließen und Mitglied werden, damit wir als Verein noch größeres Gehör erreichen.

Wer noch mehr Lesen will ,dem lege ich dieses Dokument der Hartmann Rechtsanwälte ans Herz.

Donnerstag, 2. April 2015

Fachärztliches Gutachten

Nachdem ich mich bei Dr. Heck vorgestellt habe hat es nur wenige Tage gedauert bis ich sein fachärztliches Gutachten in den Händen halten konnte.

Das Gutachten umfasst eine Zusammenfassung meiner Lebens- und Leidensgeschichte, sprich die Entwicklung von der Geburt bis zum heutigen Tage, einen ausführlichen Befund mit Maßen der einzelnen Körperteile, sowie eine umfangreiche Schlussfolgerung und der damit verbundenen Notwendigkeit der Liposuktion, sowie einer aussagekräftigen bildlichen Dokumentation.
Beeindruckt hat mich vorallem, wie viel von dem was ich Dr. Heck von mir erzählt habe, er in dem fachärztlichen Gutachten verarbeitet hat.

Dem Gutachten ist die detaillierte Aufschlüsselung der Kosten für die jeweiligen Eingriffe anhängig, so dass man als Betroffener weiß, wie sich die Kosten konkret zusammensetzen.

Ein Eingriff kostet 3.995,00 €.

Dazu kommen:
- die Kosten für die stationäre Unterbringung für eine Nacht in Höhe von 275,00 €; 
- Fahrtkosten; 
- Hotelkosten (die Anreise am Vortag ist bei mir aufgrund der weiten Distanz notwendig); 
- Kosten für die Spezialkompressionsbekleidung im Anschluss ca. 175,00 €; 
- Verbandsmaterialien und Medikamente zur Nachversorgung (Desinfektionsmittel, Pflaster, Hygieneunterlagen; Schmerzmittel; Kühlpacks)

Also round about 5.500,00 € pro Eingriff. 

Puh, wenn das nicht erstmal ein ordentlicher Schlag ins Gesicht ist. Da insgesamt vier Operationen notwendig sind (US; OS vorn; OS hinten + Gesäß und Arme) sind wir bei einer stolzen Summe von gut 21.000,00 €

Neben dem fachärztlichen Gutachten erhält man diese schöne Mappe in der noch mal einiges rund zum Thema Lipödem nachzulesen ist, sowie einige Unterlagen die bereits für die spätere OP (Fragebogen) notwendig sind und auch einen Flyer unseres Lipödem Hilfe Deutschland e.V.



Alles in allem macht es auf jeden Fall einen guten Gesamteindruck und bestärkt noch einmal mein inneres Gefühl mich auf dem richtigen Weg zu befinden und die richtige Entscheidung getroffen zu haben.